Dokumentationspflicht
Schreibt das Gesetz schon seit langem eine revisionssichere Speicherung geschäftsrelevanter Dokumente für mindestens sechs bis zehn Jahre vor, fordern neue E-Government-Richtlinien eine erhöhte Berichts- und Dokumentationspflicht ganzer Geschäftsprozesse, z.B. bei der Rechnungslegung, für steuer- und handelsrelevante Forderungen des Finanzamts. Je nach Art des Geschäftsdokuments gelten unterschiedliche Aufbewahrungsfristen seitens des Gesetzgebers.
Ihre Vorteile
Auch unternehmensinterne Interessen erfordern die jederzeitige Nachvollziehbarkeit verschiedener Versionsstände von Dokumenten und die Überwachung unterschiedlicher Fristen, wie z.B. von Kündigungsfristen bei Verträgen. Die permanente Verfügbarkeit benötigter Informationen – gleich welchen Formats – durch elektronische Archivierung bildet die Grundlage für schnelle Entscheidungen und effiziente Geschäftsprozesse.
Workshops
In eintägigen Compliance-Workshops der HENRICHSEN4msd informieren und beraten wir Sie individuell über die Erfordernisse im Zusammenhang mit der Einführung von DMS-/ECM-Systemen. Fragen, wie z.B. "Was muss ich tun, damit ich nach dem Scannen einer Eingangsrechnung diese vernichten darf?" und viele weitere Themen werden in diesem Workshop erörtert. Darüber hinaus begleiten wir Sie gerne bei der Erstellung Ihrer Verfahrensdokumentation.